EU-PPWR 2030: Wie werden die neuen Verpackungsvorschriften das EPS-Recycling beeinflussen?

Mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR gelten ab 2030 strengere Anforderungen für Verpackungen. Die Verordnung (EU) 2025/40 betrifft alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Polen.

Ab 2030 wird die Recyclingfähigkeit von Verpackungen nach den Klassen A, B und C bewertet. Verpackungen unterhalb einer Recyclingfähigkeit von 70 % erfüllen die erforderliche Einstufung nicht mehr. Für bestimmte Kunststoffverpackungen steigt der vorgeschriebene Mindestanteil an Rezyklat auf 35 %. Gleichzeitig darf der Leerraum bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 % betragen.

EPS-Recycling

1. Welche Unternehmen sind betroffen?

    ·  Verpackungshersteller: Schaumstoffverpackungen müssen künftig die europäischen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen. Nicht konforme Verpackungen können dadurch schwieriger vermarktbar werden.

    ·  Logistik- und Distributionsunternehmen: Für Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt eine maximale Leerraumquote von 50 %. Bestimmte Kunststoffverpackungen müssen zusätzlich Mindestanteile an Rezyklat erfüllen.

    ·  Recycler: EPS-Recycling bedeutet künftig nicht nur Abfallbehandlung. Mit wachsendem Bedarf an Rezyklaten werden Qualität und weitere Verwertbarkeit des zurückgewonnenen Materials wichtiger.

    ·  Marken und Onlinehändler: Wer Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss deren Konformität sicherstellen und die erforderlichen Unterlagen aufbewahren.

Bisher waren Schaumstoffabfälle vor allem ein Kosten- und Logistikthema. Mit der Umsetzung der PPWR werden sie zunehmend auch zu einer Frage der Compliance.

Schaumstoff-Verpackungsabfälle

2. Drei zentrale Anforderungen ab 2030

Anforderung Ab 2030 Weitere Entwicklung
Recyclingfähigkeit Einstufung in die Klassen A, B und C; Mindestschwelle für Klasse C: 70 % Ab 2038 dürfen nur noch Verpackungen der Klassen A und B in Verkehr gebracht werden
Rezyklatanteil Für bestimmte Kunststoffverpackungen mindestens 35 % Rezyklat Ab 2040 steigen die vorgeschriebenen Anteile weiter
Leerraumquote Maximal 50 % bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen Die Anforderungen werden in den folgenden Jahren weiter verschärft

Bei der Recyclingfähigkeit geht es nicht nur darum, ob ein Material theoretisch recycelt werden kann. Entscheidend ist auch, ob es tatsächlich gesammelt, sortiert und wiederverwertet wird. Für EPS wird damit wichtiger, wie viel Material wirklich in funktionierende Recyclingströme gelangt.

Beim Rezyklatanteil ist die Vorgabe direkter: Für bestimmte Kunststoffverpackungen muss künftig ein festgelegter Anteil aus recyceltem Material stammen.

Die Leerraumquote betrifft vor allem Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Große Schutzverpackungen aus Schaumstoff geraten dadurch ebenfalls stärker in den Fokus.

Styroporverdichter

3. Die eigentliche Herausforderung liegt im Recyclingweg

EPS besteht zu rund 98 % aus Luft und weist nur eine geringe Dichte von etwa 10–30 kg/m³ auf. Lose Schaumstoffabfälle füllen daher schnell Lagerflächen und Fahrzeuge, obwohl die tatsächlich transportierte Kunststoffmenge gering bleibt. Hohe Transportkosten können den Materialwert schnell aufzehren und die Sammlung erschweren.

Der erste Schritt ist deshalb die Volumenreduzierung.

Ein Styroporverdichter kann EPS auf etwa 1:50 verdichten und die Dichte auf über 300 kg/m³ erhöhen. Für Unternehmen mit mittleren Abfallmengen lässt sich das Material damit direkt am Standort deutlich kompakter lagern und transportieren. Bei größeren Mengen oder langen Transportwegen können thermische Systeme das Volumen noch weiter reduzieren.

Der nächste Schritt sind EPS-Granulier Systeme. Verdichtetes Material wird dabei aufgeschmolzen, gefiltert und granuliert. So entsteht PS-Regranulat. Erst damit bildet EPS-Recycling eine durchgängige Kette von der Sammlung über die Volumenreduzierung bis zur Wiederverwertung.

Die Dokumentation ist nur ein Teil der Vorbereitung. Entscheidend ist, rechtzeitig einen stabilen Recyclingprozess aufzubauen. Je später Unternehmen damit beginnen, desto weniger Zeit bleibt für Maschinenauswahl, Materialwege und einen zuverlässigen Betrieb.

verdichtete EPS-Schaumstoffblöcke

4. Lösungen für drei Unternehmensgruppen

a.  Verpackungshersteller

Produktionsreste und zurückgegebene Schutzverpackungen benötigen viel Lagerfläche und sind im losen Zustand teuer zu transportieren.

Lösung: Die Volumenreduzierung kann direkt am Ende der Produktionslinie erfolgen. So beginnt das EPS-Recycling bereits im eigenen Werk. GREENMAX Apolo verdichtet EPS mechanisch mit einem Verhältnis von etwa 50:1. Bei größeren Mengen oder längeren Transportwegen kann eine thermische Lösung der MARS Serie eingesetzt werden.

b.  Logistik- und Distributionsunternehmen

Große Mengen an Schaumstofffüllungen und Schutzteilen beanspruchen laufend Lagerfläche und erhöhen die Zahl der notwendigen Abholungen.

Lösung: Das EPS kann direkt im Verteilzentrum verdichtet werden. Bei kleineren Mengen eignet sich eine kompakte GREENMAX Anlage; für zentrale Lagerstandorte kann beispielsweise ein Apolo C200 eingesetzt werden.

c.  Recycler

Lose EPS-Abfälle sind voluminös und verursachen hohe Transportkosten. Das kann die Wirtschaftlichkeit der weiteren Verarbeitung deutlich beeinträchtigen.

Lösung: Verdichtung und Granulierung lassen sich miteinander verbinden. Zunächst wird das Material verdichtet, anschließend über EPS-Granulier Systeme zu PS-Regranulat verarbeitet. Vor der Granulierung kann ein Styroporverdichter eingesetzt werden.

PS-Regranulat

GREENMAX bietet Lösungen für EPS, EPP und EPE. Kaltverdichtung und Granulierung können getrennt installiert oder als aufeinander abgestimmter Recyclingprozess geplant werden.

Bei der Auswahl der passenden Anlage sind vor allem drei Punkte wichtig: die monatliche Materialmenge, die Transportentfernung und die Frage, ob das Regranulat selbst genutzt oder weiterverkauft werden soll.

Für Logistikunternehmen, die überwiegend eigene Verpackungsabfälle behandeln, ist ein Styroporverdichter häufig ausreichend. Verpackungshersteller und Recycler können dagegen in zwei Stufen planen: Volumenreduzierung und anschließende Granulierung.

Wichtig ist vor allem, die Recyclingkette frühzeitig aufzubauen. Wer Verdichtung und Weiterverarbeitung rechtzeitig plant, kann sich schrittweise auf die Anforderungen der PPWR vorbereiten, statt erst kurz vor den neuen Fristen reagieren zu müssen.


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